NeonKernDigitale Exzellenz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltend für Verträge zwischen der NeonKern GmbH i.G., Oranienstraße 24, 10999 Berlin, und Geschäftskunden über Beratungs-, Architektur-, Daten- und Umsetzungsleistungen rund um die digitale Transformation.

Stand:

1. Geltungsbereich

  • Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  • Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, NeonKern stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

  • Angebote von NeonKern sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  • Der Vertrag kommt durch Gegenzeichnung des Angebots/SOW oder durch Beauftragung in Textform zustande.

3. Leistungsarten

  • Pakete (Werkleistungen): Fest definierte Lieferobjekte mit Abnahme.
  • Beratung (Dienstleistungen, Zeit & Material): Tätigwerden mit fachlicher Sorgfalt, kein konkreter Erfolg geschuldet.
  • Service-Retainer: Kontingente für Weiterentwicklung/Support gemäß SLA-Regelungen.

4. Mitwirkungspflichten

  • Der Kunde stellt rechtzeitig erforderliche Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen bereit.
  • Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verschieben Termine angemessen und können Mehraufwände verursachen.

5. Abnahme

  • Bei Werkleistungen erfolgt die Abnahme nach Übergabe der Lieferobjekte. Teilabnahmen sind zulässig.
  • Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen unter Benennung wesentlicher Mängel verweigert oder die Leistung produktiv nutzt.

6. Änderungsmanagement

  • Änderungswünsche werden in einem Änderungsprotokoll dokumentiert.
  • Auswirkungen auf Umfang, Termine, Vergütung werden vor Umsetzung schriftlich vereinbart.

7. Vergütung & Zahlung

  • Pakete: 50% bei Beauftragung, 40% nach Zwischenabnahme, 10% bei Abnahme; jeweils zzgl. USt.
  • Zeit & Material: monatliche Abrechnung; Zahlungsziel 14 Tage netto.
  • Reisekosten/Spesen nach Vereinbarung und Nachweis.
  • Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; Zurückbehaltung/Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

8. Rechte an Arbeitsergebnissen

  • Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den spezifischen Arbeitsergebnissen gemäß Vertrag.
  • Vorbestehendes Know-how, Methoden und generische Bausteine verbleiben bei NeonKern; der Kunde erhält daran ein Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung.

9. Open-Source & Drittsoftware

  • Einsatz unter Beachtung der jeweiligen Lizenzen; Lizenztexte werden bereitgestellt.
  • Für proprietäre Software gelten die Bedingungen des jeweiligen Herstellers.

10. Vertraulichkeit

  • Beiderseitige Geheimhaltung über nicht offenkundige Informationen; gilt über das Vertragsende hinaus.

11. Referenzen & Kommunikation

  • Nennung als Referenz nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung.
  • Projektkommunikation über vereinbarte Kanäle und Verantwortliche.

12. Gewährleistung

  • Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte; Nachbesserung hat Vorrang.
  • Für Dienstleistungen wird kein konkreter Erfolg geschuldet; es gilt die fachgerechte Leistungserbringung.

13. Haftung

  • NeonKern haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem ProdHaftG.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet NeonKern nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
  • Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14. Datenschutz

  • Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzgesetze. Details enthält die Datenschutzerklärung.
  • Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).

15. Subunternehmer

  • NeonKern darf geeignete Subunternehmer einsetzen; die Verantwortung für Vertragserfüllung bleibt bei NeonKern.

16. Laufzeit & Kündigung

  • Pakete enden mit Abnahme. Zeit-&-Material/Retainer sind monatlich kündbar zum Monatsende mit 14 Tagen Frist, sofern nicht anders vereinbart.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

17. Nichtabwerbung

  • Die Parteien werben während der Vertragslaufzeit und 6 Monate danach keine jeweils unmittelbar eingesetzten Mitarbeitenden der anderen Partei ab, es sei denn, die andere Partei stimmt zu.

18. Höhere Gewalt

  • Bei Ereignissen höherer Gewalt werden Fristen angemessen verlängert. Beide Parteien informieren sich unverzüglich.

19. Schlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Berlin.
  • Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (salvatorische Klausel).

Kontakt

NeonKern GmbH i.G. · Oranienstraße 24, 10999 Berlin · Tel. +49 30 25559807 · neonkern@gmail.com